Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von SCANDI-Travel – Peter Bialata

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Verträge zwischen SCANDI-Travel, Inhaber Peter Bialata, und den Kunden.

2. Vertragsgegenstand
SCANDI-Travel bietet geführte Wohnmobilreisen und Reiseleistungen an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.

3. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Kunde verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch SCANDI-Travel zustande.

4. Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens [30 Tage vor Reisebeginn] zu zahlen.
Die genauen Zahlungsmodalitäten werden in der Buchungsbestätigung angegeben.

5. Leistungen und Änderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

6. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es können folgende Stornogebühren anfallen:

bis 30 Tage vor Reisebeginn: [20 %]

bis 14 Tage vor Reisebeginn: [50 %]

ab 13 Tage vor Reisebeginn: [80 %]

bei Nichtantritt: 100 %

7. Rücktritt durch den Veranstalter
SCANDI-Travel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände vorliegen.

8. Haftung
SCANDI-Travel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fremdleistungen (z. B. Campingplätze, Fähren) wird keine Haftung übernommen.

9. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Problemen mitzuwirken und Schäden möglichst gering zu halten.

10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens.

 

Reiseveranstalter-Informationen gemäß § 651a BGB

SCANDI-Travel, Inhaber Peter Bialata, tritt bei den angebotenen Reisen als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB auf.

Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich – sofern nicht anders gekennzeichnet – um Pauschalreisen. Eine Pauschalreise liegt insbesondere dann vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z. B. Organisation der Route, Betreuung, Vermittlung von Stellplätzen oder Fähren) zu einem Gesamtpreis angeboten werden.

Wesentliche Rechte der Reisenden:

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Reise vor Vertragsschluss.

Es besteht Anspruch auf die vereinbarten Reiseleistungen.

Bei Mängeln haben Reisende gesetzliche Gewährleistungsrechte.

Der Reisepreis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.

Reisende können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.

Absicherung im Insolvenzfall
Im Falle einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Insolvenzabsicherung bereitzustellen (Sicherungsschein). Dieser wird dem Kunden bei Buchung ausgehändigt.

Hinweis
Detaillierte Informationen zu Rechten und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB.

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